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Ihr Gebäude

PLZ, Gebäudetyp und — bei MFH — Wohneinheiten und Eigentümer-Typ.

Gebäudetyp
Hat Ihre Kommune für Ihr Grundstück den Anschluss ans Wärmenetz entschieden? Die Förderrichtlinie knüpft nicht an die gebaute Leitung an, sondern an die kommunale Entscheidung: Der Förderausschluss greift, „wenn und soweit eine Kommune beziehungsweise die zuständige Stelle eine entsprechende Entscheidung getroffen und transparent gemacht hat". Ist ein Gebiet im Wärmeplan nur als Ausbaugebiet ausgewiesen, ohne angepasste Satzung und ohne Bekanntmachung, ist die Lage ungeklärt.BEG EM vom 17.07.2026, Anlage TMA · gleichlautend KfW-Merkblatt 458 · Satzung 3.008 § 5.

Nein — keine kommunale Entscheidung für Ihr Grundstück: Wärmepumpe regulär förderfähig. Ja — Entscheidung getroffen und bekannt gemacht: nur der Wärmenetzanschluss ist förderfähig. Ungeklärt — Ausbaugebiet ausgewiesen, aber keine wirksame Satzung und keine Bekanntmachung: Dann rechnet die Seite Ihnen nichts vor, sondern lässt Sie die Förderquote selbst setzen.

Mehr dazu: Anschlusszwang, Befreiung & Adress-Check

In Teilen Erfurts (Sanierungsgebiet „Altstadt Erfurt" inkl. „Kartäuser Gebiet" sowie den Fernwärme-Vorranggebieten) gilt nach der Fernwärmesatzung von 2005 (Stadtrecht 3.008) ein Anschluss- und Benutzungszwang (§ 5): Betroffene Grundstücke müssen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden und den gesamten Raumwärmebedarf daraus decken — Gas-, Öl- und Festbrennstoff-Heizungen sind dort nicht zulässig.

Wichtig — wann der Zwang greift: Die Pflicht entsteht erst, wenn eine betriebsfertige Fernwärmeleitung Ihr Grundstück erschließt. Ist Fernwärme bei Ihnen nur geplant (KWP-Ausbaugebiet, noch keine Leitung), besteht heute noch kein Anschlusszwang — eine Wärmepumpe ist dann regulär förderfähig. (Auslegung nach aktuellem Stand, rechtlich in Prüfung.)

Eine Befreiung (§ 6) ist auf Antrag möglich — u. a. für ausschließlich emissionsfreie oder mit nachwachsenden Rohstoffen betriebene Anlagen bis 30 kW (Letztere nicht im Versorgungsgebiet 1), sonst als Einzelfall. Ob Ihr Gebäude betroffen ist oder befreit werden kann, entscheidet die Stadt Erfurt im Einzelfall.

Die Satzung stammt von 2005 und wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung voraussichtlich angepasst. Mehr Hintergrund im Wegweiser.

Satzung 3.008 (PDF, Stadt Erfurt)  ·  Gebiet prüfen & Befreiung beantragen  ·  Fernwärme an Ihrer Adresse? (SWE-Check)