PLZ, Gebäudetyp und — bei MFH — Wohneinheiten und Eigentümer-Typ.
Falls Sie Eigentümer einer Wohnung im MFH sind und vermieten — für Mieter-Nebenkosten-Effekt-Berechnung. Bei leerem Feld nehmen wir 1/Wohneinheiten als Anteil.
Nur bei bereits gebauter Fernwärmeleitung. Ist Fernwärme bei Ihnen nur geplant (KWP-Ausbaugebiet): eher „Nein" — sicher wissen Sie es über den SWE-Verfügbarkeitscheck (siehe „Mehr dazu" unten).
Ohne Befreiung ist im Zwanggebiet nur der Fernwärme-Anschluss förderfähig; mit Befreiung sind auch Wärmepumpe und Hybrid wieder förderfähig.
In Teilen Erfurts (Sanierungsgebiet „Altstadt Erfurt" inkl. „Kartäuser Gebiet" sowie den Fernwärme-Vorranggebieten) gilt nach der Fernwärmesatzung von 2005 (Stadtrecht 3.008) ein Anschluss- und Benutzungszwang (§ 5): Betroffene Grundstücke müssen an das Fernwärmenetz angeschlossen werden und den gesamten Raumwärmebedarf daraus decken — Gas-, Öl- und Festbrennstoff-Heizungen sind dort nicht zulässig.
Wichtig — wann der Zwang greift: Die Pflicht entsteht erst, wenn eine betriebsfertige Fernwärmeleitung Ihr Grundstück erschließt. Ist Fernwärme bei Ihnen nur geplant (KWP-Ausbaugebiet, noch keine Leitung), besteht heute noch kein Anschlusszwang — eine Wärmepumpe ist dann regulär förderfähig. (Auslegung nach aktuellem Stand, rechtlich in Prüfung.)
Eine Befreiung (§ 6) ist auf Antrag möglich — u. a. für ausschließlich emissionsfreie oder mit nachwachsenden Rohstoffen betriebene Anlagen bis 30 kW (Letztere nicht im Versorgungsgebiet 1), sonst als Einzelfall. Ob Ihr Gebäude betroffen ist oder befreit werden kann, entscheidet die Stadt Erfurt im Einzelfall.
Die Satzung stammt von 2005 und wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung voraussichtlich angepasst. Mehr Hintergrund im Wegweiser.
Satzung 3.008 (PDF, Stadt Erfurt) · Gebiet prüfen & Befreiung beantragen · Fernwärme an Ihrer Adresse? (SWE-Check)
Aktuelle Heizung, Wohnfläche, Heizlast, Verbrauch, Jahreskosten und Ihr aktueller Energiepreis.
Beispielwerte: Wohnfläche, Heizlast und Verbrauch sind mit den Zahlen eines Referenzgebäudes vorbelegt — bitte an Ihr Gebäude anpassen. Die Berechnung nutzt genau die Werte, die hier stehen.
Wärmemenge bei tiefster Außentemperatur. Geschätzt aus Wohnfläche × Sanierungsfaktor (DIN EN 12831-1) — mit realem Wert überschreibbar.
Markt-Schnitt aktuell: Gas ~10,5 ct • FW 19,3 ct • WP-Strom 25 ct (Q3 2026) Preishistorie →
Sanierungsstand, geplanter Horizont und finanzielle Vorsorge — das prägt Ihre Heizungs-Entscheidung mit.
Saniert = Dämmung + Fenster modernisiert (Effizienzklasse C oder besser). Teilsaniert = mindestens eine wesentliche Maßnahme (Dämmung oder Fenster). Unsaniert = Bestand wie ursprünglich.
Orientierung: laufende Instandhaltung grob 10–15 €/m²·a (ältere Gebäude eher mehr).
Was Sie pro Jahr zusätzlich für geplante Modernisierung zurücklegen — über die laufenden Reparaturen hinaus. Höhe nach Sanierungsfahrplan, kein fester Richtwert. Wirkt nur auf den Sanierungspfad, nicht auf die TCO-Kernrechnung.
Monatlicher Betrag je Wohneinheit. → entspricht 0,00 €/m²/a (GdW-Richtwert: 13–17 €/m²/a)
Die Slider stehen bewusst auf 0 — tragen Sie je Option Ihren realen oder angebotenen Wert ein (z. B. aus einem Angebot). So wirkt keine Option vorab teurer; in der Ergebnis-Tabelle nachträglich änderbar.
Wie nutzen Sie das Gebäude — und welche Sicht auf die Entscheidung passt zu Ihnen?
Sie können die Sicht später auf der Ergebnis-Seite frei wechseln.
Bitte tragen Sie für mindestens eine Modernisierungs-Option (Schritt 3) Investitionskosten ein — sonst gibt es nichts zu vergleichen.
Wir berechnen Ihren Vergleich …
| Eingabe / Annahme | Wert | Quelle | Beleg |
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Diese Berechnung ist eine Orientierungshilfe. Sie ersetzt keine Fachberatung.
Inhalt folgt nach Berechnen-Klick.
Tipp: Klicken Sie auf eine Pill, um Ihre Eingabe zu ändern. Werte rechnen sich live um.
Verschieben Sie die Regler, um zu sehen, wie robust die Empfehlung ist — etwa wenn Energiepreise steigen oder die Förderung sinkt. Die Werte rechnen live mit.
Marktwerte aus Preishistorie Mai 2026 — BDEW / AGFW / DEPV.
Grundlage: BAFA-Förderverordnung Stand Mai 2026.
Aktuelle Förderverordnung beim BAFA →